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Immer wieder gibt es neue Entwicklungen im Krankenkassenbereich.
Dazu sind die wichtigsten hier chronologisch aufgeführt. Weitere
Informationen sind auch in den HVS NEWS
zu finden.
EGK
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Wie wir unseren Mitgliedern vor einiger Zeit mitgeteilt haben,
konnten wir mit der EGK für das Jahr 2007 eine Sonderregelung
vereinbaren, gemäss der die HVS-Mitglieder welche gleichzeitig
bei der EGK versichert sind, die Gebühr für die Weiterbildungskontrolle
nicht bezahlen müssen.
Nun wurden die Anfragen auf Rückvergütungen schon einbezahlter
Gebühren von Seiten der EGK nicht in jedem Fall gleich behandelt.
Es gibt immer noch HVS-Mitglieder, die den Betrag 2007 schon
bezahlt haben aber noch keine entsprechende Rückzahlung oder
Gutschrift erhalten haben.
Wir bitten diese Mitglieder sich bei uns zu melden, damit
wir uns direkt bei der EGK um eine Lösung bemühen können.
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EGK
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Nach den Geprächen verschiedener Verbände mit
der EGK hat sich ergeben, dass die EGK weiterhin auf der Bezahlung
des eingeforderten Beitrages für die Kontrolle der Fortbildung
besteht. Wir empfehlen deshalb unseren Mitgliedern, wenn sie
auf der EGK Liste weiterhin aufgeführt werden wollen, den geforderten
Betrag von CHF 45.20 einzubezahlen und die entsprechenden Weiterbildungsbelege
für das Jahr 2006 einzureichen. Für die Einreichung der Weiterbildungsnachweise
für das Jahr 2006 muss die EGK gemäss ihrem Reglement bis zum
31.12.06 Zeit geben. Ziel ist es die Verhandlungen für das 2007
wieder neu aufzunehmen. |
Couchepin Entscheid
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Anfang Juni 2005 hat Bundesrat Pascal Couchepin entschieden,
die Homöopathie und 4 weitere Methoden der Alternativmedizin
aus den Leistungen der Grundversicherung zu streichen. Für
PatientInnen von HVS-HomöopathInnen entstehen dadurch keine
Nachteile, denn die Leistungen der HVS-HomöopathInnen können
wie bisher über eine Zusatzversicherung gedeckt werden.
Der Couchepin-Entscheid betraf nur ärztliche Leistungen
der Alternativmedizin, welche in den letzten 6 Jahren von der
Grundversicherung übernommen worden waren.
Achtung: Prüfen Sie jedoch beim Abschluss einer
neuen Zusatzversicherung das Angebot genau. Nach dem Couchepin-Entscheid
gibt es verfängliche (billige) Lockvogelangebote, bei welchen
nur Aerzte, jedoch nicht die Leistungen von HomöopathInnen
gedeckt sind (zB. das neue Package ‚Alterna’ der
Groupe mutuel, entspr. Angebote aber auch bei der Assura und
anderen Kassen).
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