Entwicklungen im Krankenkassenwesen bezüglich Homöopathie

Immer wieder gibt es neue Entwicklungen im Krankenkassenbereich. Dazu sind die wichtigsten hier chronologisch aufgeführt. Weitere Informationen sind auch in den HVS NEWS zu finden.

EGK

Wie wir unseren Mitgliedern vor einiger Zeit mitgeteilt haben, konnten wir mit der EGK für das Jahr 2007 eine Sonderregelung vereinbaren, gemäss der die HVS-Mitglieder welche gleichzeitig bei der EGK versichert sind, die Gebühr für die Weiterbildungskontrolle nicht bezahlen müssen.
Nun wurden die Anfragen auf Rückvergütungen schon einbezahlter Gebühren von Seiten der EGK nicht in jedem Fall gleich behandelt. Es gibt immer noch HVS-Mitglieder, die den Betrag 2007 schon bezahlt haben aber noch keine entsprechende Rückzahlung oder Gutschrift erhalten haben.
Wir bitten diese Mitglieder sich bei uns zu melden, damit wir uns direkt bei der EGK um eine Lösung bemühen können.

EGK

Nach den Geprächen verschiedener Verbände mit der EGK hat sich ergeben, dass die EGK weiterhin auf der Bezahlung des eingeforderten Beitrages für die Kontrolle der Fortbildung besteht. Wir empfehlen deshalb unseren Mitgliedern, wenn sie auf der EGK Liste weiterhin aufgeführt werden wollen, den geforderten Betrag von CHF 45.20 einzubezahlen und die entsprechenden Weiterbildungsbelege für das Jahr 2006 einzureichen. Für die Einreichung der Weiterbildungsnachweise für das Jahr 2006 muss die EGK gemäss ihrem Reglement bis zum 31.12.06 Zeit geben. Ziel ist es die Verhandlungen für das 2007 wieder neu aufzunehmen.

Couchepin Entscheid

Anfang Juni 2005 hat Bundesrat Pascal Couchepin entschieden, die Homöopathie und 4 weitere Methoden der Alternativmedizin aus den Leistungen der Grundversicherung zu streichen. Für PatientInnen von HVS-HomöopathInnen entstehen dadurch keine Nachteile, denn die Leistungen der HVS-HomöopathInnen können wie bisher über eine Zusatzversicherung gedeckt werden. Der Couchepin-Entscheid betraf nur ärztliche Leistungen der Alternativmedizin, welche in den letzten 6 Jahren von der Grundversicherung übernommen worden waren.

Achtung: Prüfen Sie jedoch beim Abschluss einer neuen Zusatzversicherung das Angebot genau. Nach dem Couchepin-Entscheid gibt es verfängliche (billige) Lockvogelangebote, bei welchen nur Aerzte, jedoch nicht die Leistungen von HomöopathInnen gedeckt sind (zB. das neue Package ‚Alterna’ der Groupe mutuel, entspr. Angebote aber auch bei der Assura und anderen Kassen).

 

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Letzte Aenderung: 18.12.2006 / 13:30

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