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Praktizierende Mitglieder des HVS können inzwischen bei allen
(uns bekannten) Krankenkassen die Anerkennung erwerben. Es braucht
dazu eine Registrierung bei folgenden Organisationen:
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EMR
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Praktizierende Mitglieder des
HVS erfüllen alle fachlichen Aufnahmekriterien für
das Erfahrungsmedizinische Register EMR. Sie müssen sich
dazu individuell beim EMR anmelden.
Dem EMR sind die meisten grossen Krankenkassen angeschlossen:
Concordia (PKK, atupri, SBB), CSS, Groupe mutuel, Helsana
(inkl. KLuG, Progrès), Helsana, TOP, KPT, OeKK, SWICA,
Wincare.
Im weiteren: Aerosana, Agrisano, Kolping, Provita, SMUV und
regionale kleine Kassen.
EMR, Eskamed AG, Postfach 158, 4011 Basel |
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ASCA
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Über die ASCA können praktizierende Mitglieder
des HVS die Anerkennung von weiteren Krankenkassen erwerben
(individuelle Anmeldung bei der ASCA erforderlich):
Assura, Sanitas, Intras, KBV, Panorama, La Strassbourgeoise,
Philos, Easy Sana
ASCA, St.Pierre 6A, Postfach 548, 1701 Freiburg, 026/341 86
86 |
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EGK
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Hier muss ein Aufnahmegesuch gestellt werden. Wer die Kriterien
für praktizierende Mitglieder des HVS erfüllt, sollte
von der EGK problemlos anerkannt werden.
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Supra, Visana
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Diese Kassen anerkennen die praktizierenden Mitglieder
des HVS (sie erhalten vom HVS-Sekretariat periodisch die aktualisierte
TherapeutInnenliste). |
| Sanatop |
Diese Kasse anerkennt unsere Mitgliedschaft nicht.
Wir empfehlen unseren Mitgliedern, ihre Sanatop-PatientInnen
darauf hinzuweisen nach Möglichkeit die Kasse zu wechseln. |
Ausser Sanatop ist somit keine Kasse bekannt, bei der praktizierende
Mitglieder des HVS die Anerkennung nicht erwerben können. Sollten
Sie trotzdem eine solche Kasse entdecken, bitten wir Sie um eine
Rückmeldung.
Kündigungstermine von Zusatzversicherungen sind je nach Kasse
unterschiedlich: in der Regel der 30. September, bei einigen Kassen
jedoch der 30. Juni, gewisse Kassen haben sogar mehrjährige,
unkündbare Verträge eingeführt (zB. Assura). Vor
einem Wechsel der Zusatzversicherung müssen deshalb in jedem
Fall die Geschäftsbedingungen der eigenen Krankenkasse konsultiert
werden. Generell könnten Sie aber bei einer Prämienerhöhung
die Versicherung künden.
Die Leistungen der HVS-HomöopathInnen werden über die
Zusatzversicherung vergütet.
Achtung: Prüfen Sie jedoch beim Abschluss einer neuen
Zusatzversicherung das Angebot genau. Nach dem Couchepin-Entscheid
im Jahre 2005 gibt es verfängliche (billige) Lockvogelangebote,
bei welchen nur Aerzte, jedoch nicht die Leistungen von HomöopathInnen
gedeckt sind (zB. das Package ‚Alterna’ der Groupe
mutuel, entspr. Angebote aber auch bei der Assura und anderen Kassen).
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