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Krankenkassenregistrierung

Praktizierende Mitglieder des HVS können inzwischen bei allen (uns bekannten) Krankenkassen die Anerkennung erwerben. Es braucht dazu eine Registrierung bei folgenden Organisationen:

EMR

Praktizierende Mitglieder des HVS erfüllen alle fachlichen Aufnahmekriterien für das Erfahrungsmedizinische Register EMR. Sie müssen sich dazu individuell beim EMR anmelden.
Dem EMR sind die meisten grossen Krankenkassen angeschlossen:

Concordia (PKK, atupri, SBB), CSS, Groupe mutuel, Helsana (inkl. KLuG, Progrès), Helsana, TOP, KPT, OeKK, SWICA, Wincare.
Im weiteren: Aerosana, Agrisano, Kolping, Provita, SMUV und regionale kleine Kassen.

EMR, Eskamed AG, Postfach 158, 4011 Basel

ASCA

Über die ASCA können praktizierende Mitglieder des HVS die Anerkennung von weiteren Krankenkassen erwerben (individuelle Anmeldung bei der ASCA erforderlich):

Assura, Sanitas, Intras, KBV, Panorama, La Strassbourgeoise, Philos, Easy Sana

ASCA, St.Pierre 6A, Postfach 548, 1701 Freiburg, 026/341 86 86

EGK

Hier muss ein Aufnahmegesuch gestellt werden. Wer die Kriterien für praktizierende Mitglieder des HVS erfüllt, sollte von der EGK problemlos anerkannt werden.

Supra, Visana

Diese Kassen anerkennen die praktizierenden Mitglieder des HVS (sie erhalten vom HVS-Sekretariat periodisch die aktualisierte TherapeutInnenliste).
Sanatop Diese Kasse anerkennt unsere Mitgliedschaft nicht. Wir empfehlen unseren Mitgliedern, ihre Sanatop-PatientInnen darauf hinzuweisen nach Möglichkeit die Kasse zu wechseln.

Ausser Sanatop ist somit keine Kasse bekannt, bei der praktizierende Mitglieder des HVS die Anerkennung nicht erwerben können. Sollten Sie trotzdem eine solche Kasse entdecken, bitten wir Sie um eine Rückmeldung.

Kündigungstermine von Zusatzversicherungen sind je nach Kasse unterschiedlich: in der Regel der 30. September, bei einigen Kassen jedoch der 30. Juni, gewisse Kassen haben sogar mehrjährige, unkündbare Verträge eingeführt (zB. Assura). Vor einem Wechsel der Zusatzversicherung müssen deshalb in jedem Fall die Geschäftsbedingungen der eigenen Krankenkasse konsultiert werden. Generell könnten Sie aber bei einer Prämienerhöhung die Versicherung künden.

Die Leistungen der HVS-HomöopathInnen werden über die Zusatzversicherung vergütet.

Achtung: Prüfen Sie jedoch beim Abschluss einer neuen Zusatzversicherung das Angebot genau. Nach dem Couchepin-Entscheid im Jahre 2005 gibt es verfängliche (billige) Lockvogelangebote, bei welchen nur Aerzte, jedoch nicht die Leistungen von HomöopathInnen gedeckt sind (zB. das Package ‚Alterna’ der Groupe mutuel, entspr. Angebote aber auch bei der Assura und anderen Kassen).

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Letzte Aenderung: 13.06.2010 / 15:50

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